Erstattung von Zollgebühren
Es können Zollgebühren 🛃 anfallen, wenn Sie sich in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Schweiz, Großbritannien, Norwegen) liefern lassen.
Die Berechnungsmethoden können variieren und basieren auf unserer Rechnung ohne Steuer für Ihre Bestellung. (Die Mehrwertsteuer wird bei der Aufgabe der Bestellung nicht beglichen 💳).
Wir haben daher keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Zollgebühren und können keine Rückerstattung vornehmen ❌.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Betrag ungerechtfertigt ist, bitten wir Sie, einen begründeten Antrag an die zuständige Zollkreisdirektion (diejenige, die auf der Veranlagungsverfügung Zoll oder MWST aufgeführt ist) zu senden und dabei die Frist von 60 Tagen 🗓️ , die ab Ausstellung der Veranlagungsverfügung läuft, genau einzuhalten.
Die Berechnungsmethoden können variieren und basieren auf unserer Rechnung ohne Steuer für Ihre Bestellung. (Die Mehrwertsteuer wird bei der Aufgabe der Bestellung nicht beglichen 💳).
Wir haben daher keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Zollgebühren und können keine Rückerstattung vornehmen ❌.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Betrag ungerechtfertigt ist, bitten wir Sie, einen begründeten Antrag an die zuständige Zollkreisdirektion (diejenige, die auf der Veranlagungsverfügung Zoll oder MWST aufgeführt ist) zu senden und dabei die Frist von 60 Tagen 🗓️ , die ab Ausstellung der Veranlagungsverfügung läuft, genau einzuhalten.
Aktualisiert am: 19/02/2025
Danke!