Erstattung von Zollgebühren
Um eine Rückerstattung der Zollabgaben zu erhalten, bitten wir Sie, einen begründeten Antrag an die zuständige Zollkreisdirektion (diejenige, die auf der Veranlagungsverfügung Zoll oder MWST aufgeführt ist) zu senden und dabei die Frist von 60 Tagen, die ab Ausstellung der Veranlagungsverfügung läuft, genau einzuhalten.
Aktualisiert am: 23/01/2024
Danke!